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IVB-Behindertentransport:
Telefon: 061/426 98 00
Fax: 061/426 98 05
Email: transport@ivb.ch

 

 

Die häufigsten Fragen zum Behindertentransport !


Wer kann das Transportangebot der IVB nutzen?
Grundsätzlich steht jeder Person, welche nicht selbstständig die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen oder erreichen kann, dieses Angebot zur Verfügung.
Unsere Fahrzeuge sind für den Transport von mobilitätsbehinderten Personen speziell ausgerüstet, sei dies nun für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte.

Muss man Mitglied bei der IVB sein?
Nein – man muss nicht Mitglied bei der IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel sein um das Transportangebot zu benutzen.

Habe ich als IVB-Mitglied Anrecht auf vergünstigte Transporte?
Nein – da Niemand Mitglied bei der IVB sein muss, um diese Transportdienstleistung in Anspruch zu nehmen, gibt es auch keine «Vergünstigung» für IVB-Mitglieder.

Als Mitglied der IVB profitieren Sie aber von vielen anderen Dienstleistungen. So steht allen IVB-Mitgliedern jeweils ein kostenloser Abholdienst zu jeder Veranstaltung der IVB zur Verfügung. Dazu kommen weitere zahlreiche «Vergünstigungen» (kostenlose Veranstaltungen, Weihnachtsgeschenk, uvm.) .

Wird die IVB nicht vom Staat finanziert?
Die IVB ist ein «normaler» Verein (ZGB) und wurde 1932 als Selbsthilfeorganisation in Basel gegründet. Sie ist also keine «staatliche» Organisation.
Bis heute wird der Behindertentransportdienst von keiner staatlichen Stelle (Kanton, Gemeinde oder andere) finanziell unterstützt.
Die IVB finanziert sich ausschliesslich aus den Einnahmen aus dem Transportdienst, verschiedenen «Aktionen» (Grillstand, Herbstmesse, etc.) und der Zuwendung von Spenderinnen, Spendern, Firmen und Stiftungen.

Wieso gibt es unterschiedlich teure Transportangebote bei der IVB?
Die IVB kennt, neben dem Spezialangebot der «Patienten- und Krankentransporten», vier verschiedene Transportarten:

Im «normalen» Behindertentransport unterscheidet sich der Transportpreis auf Grund des Umstandes, wer letztendlich diese Transporte bezahlt.

Selbstzahler
Für mobilitätsbehinderte Personen, welche den Transport selbst bezahlen müssen, also an keine «Kasse» zur Bezahlung/Rückerstattung weitergeben können, gilt der «vergünstigte» Tarif von CHF 3.75 pro Kilometer. Der Anfahrtsweg wird mit CHF 2.00 pro Kilometer berechnet. Dieser «vergünstigte» Tarif ist nur Dank der Unterstützung von unseren Spenderinnen und Spendern überhaupt möglich.

Kassentarife
Wenn der Transport mit einer «Kasse» (Ergänzungsleistung, Krankenkasse, Unfallversicherung oder Sozialhilfe) abgerechnet werden kann, so kostet die gesamte Fahrstrecke und der Anfahrtsweg CHF 4.40 pro Kilometer.
Diese Transporte sind deshalb «teurer», weil es sicher nicht die Aufgabe der IVB ist, diese «Kassen» mit Spendengeldern zu «subventionieren».

Tagesspital-Sammletransporte
Daneben kennen wir noch die «Sammeltransporte» zu Tagesheimen, Tagesspitälern und anderen Institutionen, welche alle mit einem Pauschaltarif pro Fahrt berechnet werden. Dieser ist aber nur möglich, wenn es sich um einen echten Sammeltransport handelt. Wir holen dabei eine Person nach der anderen, um diese gemeinsam an einem Zielort auszuladen (und umgekehrt). Einzeltransporte in diesem Bereich müssen wir wie «normale» Behindertentransporte verrechnen.

KBB-Tarife
Zu guter letzt bietet die IVB auch noch so genannte «KBB vergünstigte Transporte» an, welche wieder nach einem anderen Tarif verrechnet werden (siehe unten).

Die erwähnten Patienten- und Krankentransporte» sind medizinische Transporte, welche auch von den Krankenkassen als solche anerkannt sind. Sie sind ein ganz spezielles Angebot, welches als Alternative für einen Transport mit einem Sanitätsdienst eingerichtet wurde, und haben entsprechend andere Tarife.

Wieso sind IVB-Transporte nicht «billiger»?
Praktisch sämtliche Fahrzeuge der IVB sind speziell an die Bedürfnisse dieser Transportarten angepasst und kosten beim Kauf ein Mehrfaches eines «normalen» Fahrzeuges, wie sie z.B. bei TAXI-Betrieben eingesetzt werden. So kostet z.B. ein grosses Fahrzeug für den Transport von 3-4 Rollstühlen beinahe CHF 100'000.00.
Alleine dieser Umstand macht den Kilometertarif um einiges teurer, als dass wir ihn heute verrechnen können. Dazu kommt, dass wir unsere «Dienstleistung» umfassend anbieten. D.h. unsere Transportkunden werden zu Hause vor der Haustüre (und nicht am Strassenrand) abgeholt und auch am Zielort dorthin begleitet, wo sie letztendlich hin müssen. Dies ist gerade bei Kindern, bei Personen mit Altersbehinderungen und z.B. Rollstuhlfahrern unerlässlich.

Auch wird der IVB Behindertentransport von keiner staatlichen Stelle finanziell unterstützt, muss sich also grösstenteils aus den Einnahmen der Transporte selbst finanzieren.

Ohne die Unterstützung durch die zahlreichen Spenderinnen und Spender wäre der Kilometertarif noch viel teurer. Denn die sogenannte «Amortisation», also die «Rückstellung von finanziellen Mitteln» für den Ersatz der Fahrzeuge nach z.B. zehn Betriebsjahren, ist nicht in diesem Tarif enthalten. Den Ersatz der Fahrzeuge versuchen wir jeweils mit Hilfe der Spenderinnen und Spender zu realisieren.
Da heute aber über 70 Fahrzeuge im Einsatz stehen, müssten wir (theoretisch) jedes Jahr sieben Fahrzeuge ersetzen können, was uns leider nicht immer gelingt.

Die IVB gehört seit 2012 zu den Anbietern von vergünstigten KBB-Fahrten. Wie funktioniert dieses Transportangebot?
Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben seit 1996 in einem partnerschaftlichen «Staatsvertrag» die finanzielle Unterstützung von sog. «Freizeitfahrten» vereinbart. Dazu haben sie eine «Koordinationsstelle für Behindertentransporte beider Basel» (KBB) eingerichtet, welche diese Mittel (aktuell insgesamt rund 2,6 Mio Franken pro Jahr) verwaltet.
Personen aus den beiden Kantonen (und nur diese!), welche diese vergünstigten Fahrten in Anspruch nehmen möchten, müssen deshalb bei dieser Koordinationsstelle ein entsprechendes Gesuch einreichen, welches auch die Bestätigung eines Arztes beinhaltet, dass die betroffene Person nicht selbstständig die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann. Die KBB überprüft dieses Gesuch und entscheidet über die Berechtigung.
Danach erhält diese Person einen «KBB-Ausweis», welcher zur Benutzung dieses Transportangebotes berechtigt.
Auch hier muss niemand «Mitglied» irgend einer Organisation sein.

Aktuell können berechtigte Personen pro Monat lediglich 10 solcher Fahrten (Kontingent) in Anspruch nehmen, bei denen Sie nur einen Teil der effektiven Kosten selbst bezahlen müssen (Selbstbehalt). Den Restbetrag bezahlt die KBB.
Diese Selbstbehalt-Tarife werden von der KBB festgelegt und sind abhängig von der effektiven Fahrstrecke.

Dem berechtigten Benutzer stehen heute neun verschiedene Transportanbieter zur Auswahl, bei denen sie solche Transporte bestellen können.
Bis Ende 2011 war dies nur ein einziger Anbieter und eine echte Spontanfahrt («Ich möchte jetzt zum Bahnhof fahren!») war praktisch nicht möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es auch kein offizielles Fahrtenkontingent wie heute; jedoch wurde die Nachfrage über ein «verstecktes Kontingent» (Anzahl Fahrzeuge, welche im Einsatz stehen) gesteuert.
Heute ist eine «echte Spontanfahrt» dank der Auswahl von neun Anbietern eigentlich praktisch immer möglich.

KBB-Fahrten stehen für Personen mit Wohnort im Kanton Solothurn (Dorneck-Thiertsein/Schwarzbubenland) und Aargau (Fricktal) NICHT zur Verfügung!

Wann und wie kann ich einen IVB-Transport bestellen?
Telefonisch 061 426 98 00
: Unsere Bestellzentrale ist von Montag bis Freitag von 06.00 bis 21.00 h und am Wochenende und an Feiertagen von 09.00 bis 18.00 h durchgehend besetzt. Ausserhalb dieser langen Betriebszeiten können Bestellungen auch auf unseren Telefonbeantworter gesprochen werden.
Fax 061 426 98 05: 365 Tage, 24 Stunden.
Internet www.ivb.ch: 365 Tage, 24 Stunden
Auf unserer Homepage (www.ivb.ch) befindet sich in der Rubrik «Behindertentransport» ein spezielles Bestellformular
eMail: transport@ivb.ch 365 Tage, 24 Stunden

Wie kurzfristig kann ich einen Transport bestellen?
«Normale» Behindertentransporte:          mind. 1 – 2 Tage im Voraus
KBB-vergünstigte Transporte:                   Je nach Kapazität sofort
Patienten- und Krankentransporte           1 Stunde vorher
Sammeltransporte (Tagesheim, etc.)        2 – 3 Tage im Voraus

Von wann bis wann fährt die IVB?
Die Betriebszeiten des IVB-Behindertentransportes sind von Montag bis Freitag von 06.00 bis 22.00 h. Ausserhalb dieser Betriebszeiten (Abend, Wochenende) sind vereinzelt Transporte auf Anfrage möglich. Es wird aber ein «Zuschlag» (Nacht / Wochende) erhoben.

Die Betriebszeiten für KBB-vergünstige Fahrten sind von Montag bis Sonntag von 05.00h bis 01.00 h

Wo fährt die IVB?
Der IVB-Behindertentransport führt in der ganzen Nordwestschweiz und im grenznahen Ausland (Elsass, Südbaden) Transporte aus.
Auch «Fernfahrten» sind grundsätzlich möglich – hier gibt es aber weitaus günstigere Alternativangebote für Mobilitätsbehinderte (z.B. BFT).

Wieso beschäftigt die IVB keine «freiwilligen Fahrer», wie dies früher das TIXI gemacht hat?
Da die IVB hauptsächlich regelmässige Fahrten ausführt, hat sie mit verschiedenen Institutionen (Schulen, Förderstätten, Tagesheimen, etc.) Verträge abgeschlossen, welche unter anderem auch die Verpflichtung zur Pünktlichkeit beinhalten.
Neben diesem wichtigen Punkt spielt auch die Konstanz (es kommt jeden Tag das gleiche Fahrzeuge, der gleiche Fahrer) eine entscheidende Rolle. Praktisch jeder unserer Mitarbeiterinnnen, Mitarbeiter im Behindertentransport hat von Montag bis Freitag «feste» Touren, welche gewährleisten sollen, dass jeden Tag die gleichen Personen durch die gleichen Fahrer gefahren werden. So sind auch unsere zusätzlichen Dienstleistungen (wie z.B. die Wohnungstüre aufschliessen, etc.) überhaupt erst möglich.

Zudem haben die jahrelangen Erfahrungen der verschiedenen «Freiwilligen-Fahrdienste» (wie TIXI oder andere) auch gezeigt, dass einerseits enorm viele Freiwillige dazu notwendig sind; und gerade bei freiwilligen Fahrern diese unabdingbare «Zuverlässigkeit» nicht immer gegeben ist. Auch möchten viele dieser Freiwilligen nur einmal pro Woche für ein paar Stunden im Einsatz stehen.

So beschäftigen wir also in diesem Transportbereich ausschliesslich Personen im Stundenlohn bei der IVB. Mehr als die Hälfte unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zudem selbst «betroffen» und IV-Bezüger. Wir schaffen also auch hier «Behindertenarbeitsplätze».

Kann ich beim IVB-Behindertentransport arbeiten oder helfen?
Wie bereits beschrieben, verzichtet die IVB bewusst auf den Einsatz von «freiwilligen» Fahrerinnen und Fahrer (siehe oben).
Der Transportdienst der IVB ist von der Auftragslage der Fahrkunden abhängig und es ist uns nicht möglich, neue Mitarbeiter Vollzeit (100 %) einzustellen!
Auch eine eigentliche «Halbtagsstelle» gibt es bei uns nicht!
Die Chauffeurstellen bei der IVB umfassen deshalb lediglich ein Teilzeitpensum auf Stundenlohnbasis (40-60 %), welches von Montag bis Freitag jeweils über den ganzen Tag verteilt ist. D. h. sämtliche Mitarbeiter im Behindertentransport (ob Dauerstelle oder Aushilfe/Reservefahrer) stehen jeweils 5 Tage pro Woche im Einsatz!

Unser Transportdienst ist eine reine Dienstleistung und richtet sich nach den Bedürfnissen unserer behinderten Fahrgäste. Diese «bewegen» sich in der Regel ähnlich wie in der normalen Gesellschaft. So sind unsere Hauptfahrzeiten morgens zwischen 07.00 und 09.00 h, mittags zwischen 11.30 und 14.30 und abends ab 15.30 h. 
Da die IVB hauptsächlich Daueraufträge ausführt (Kinder jeden Tag in die Schule, Behinderte täglich zum Arbeitsplatz, etc.) sind diese Fahrzeiten von Montag bis Freitag gleich. Gerade bei psychisch angeschlagenen Menschen (behinderte Kinder, Altersbehinderungen, etc.) ist es zudem enorm wichtig, dass immer die gleiche
«Bezugsperson» sie transportiert.

Auch wenn wir aktuell den Mindestlohn des Kanton Basel-Stadt bezahlen, so reicht dies als einziges Einkommen zum Leben nicht aus. So beschäftigen wir neben IV-Bezügern hauptsächlich Pensionierte und Hausfrauen, welche mit diesem Verdienst einen «Zustupf» erhalten.

Sie benötigen der Führerausweis der Kat. D1 (Kleinbusse mit mehr als 8 Sitzplätzen) und dem Zusatzcode 106 (bis 3,5t) sowie idealerweise den Zusatz 122 (vereinfachte BPT-Prüfung).

 

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