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IVB-Behindertentransport im Kanton Solothurn:
Telefon: 061/426 98 10
Fax: 061/426 98 05
Email: transport@ivb.ch

 

 

INVA-Mobil Solothurn
TRANSPORTPREISE INVA MOBIL
(gültig seit dem 1.1.2010)

Tarif A – Allgemeine Fahrten von Einzelpersonen (Selbstzahler)
Tarif A-m – Allgemeine Fahrten von Mitgliedern(Jahresbeitrag 200.—)
Am 01 Kurzstrecken bis 4 km pauschal Fr. 11.00
Am 02 für jeden weiteren Km (bis 50 km) pro Km Fr. 1.20
     
Tarif A-n– für die übrigen Kunden
An 01 Kurzstrecken bis 4 km pauschal Fr. 13.00
An 02 ür jeden weiteren Km (bis 50 km) pro Km Fr. 1.80
 
Es wird die Fahrstrecke Abholort–Zielort verrechnet. Liegen Abhol- und Zielort ausserhalb der Standortregion des Fahrzeugs (mehr als 12 km), wird für den Anfahrtsweg maximal Fr. 25.00 verrechnet.
A-03 Fernfahrten ab 50 km

PW Fr. 0.80 pro Km
Bus Fr. 1.20 pro Km
+Fahrer Fr. 36.00/Std

Bei Fernfahrten wird auch die Anfahrt zum Kunden und die Rückführung vom Fahrzeug (Leerfahrten) verrechnet
Tarif B – Besondere Fahrten von Einzelpersonen (Selbstzahler)z.B. Therapien, Verlegungen, Ein- und Austritte von Kliniken, Arbeitsweg
B-01 Kurzstrecken bis 4 km pauschal Fr. 16.00
B-02 für jeden weiteren Km pro Km Fr. 2.50
   
Es wird die Fahrstrecke Abholort–Zielort verrechnet. Liegen Abhol- und Zielort ausserhalb der Standortregion des Fahrzeugs (mehr als 12 km), wird für den Anfahrtsweg maximal Fr. 25.00 verrechnet.
Tarif C – Fahrten für Institutionen und zu Lasten von Versicherungen
C-01 Taxe pro Kilometer Fr. 2.80
Verrechnet wird die Strecke Fahrzeugstandort - Abholort - Zielort - Fahrzeugstandort. Wenn der Fahrzeugstandort mehr als 12 Kilometer vom Abholort entfernt ist, werden für den Anfahrtsweg maximal Fr. 25.00 verrechnet
Tarif F für Fernfahrten (ab 50km)/Ausserkantonale Fahrgäste / nicht abgemeldete Fahrten
F 01 Personenwagen pro km Fr. 00.90
F 02 Bus pro km Fr. 01.30
F 03 Fahrer pro 15 Minuten Fr. 10.00
Zuschläge
Z-01 Gruppentarif
1. Fahrgast Preis gemäss Tarif A und B
Zuschlag weitere Fahrgäste:  
Kurzstrecke Fr. 03.00
regional bis 15 km Fr. 06.00
überregional ab 15 km Fr. 12.00
Z-02 Wartezeit Kurzstrecke/regional

Fr. 01.00/Min

Z-03 Wartezeit überregional Fr. 35.00/Std
Z-04 Wartezeit bei zu spätem Erscheinen Fr. 01.00/Min.
Z-05 Nachtzuschlag ab 22 Uhr Fr. 10.00
Z-06

Zuschlag Begleitperson
plus Fr. —.65/km Autospesen

Fr. 10.00 pro 15Min.
D-08 Rücktransport von Gehilfen, Rollstühlen Fr. 05.00
D-09 Fakturzuschlag bei Rechnungen
unter Fr. 20.00
Fr. 30.00 pro Monat
D-10 Mahngebühr Fr. 20.00

Erläuterungen / Begriffe

1. Fahrt
Als Fahrt gilt der einfache Reiseweg zwischen Abhol- und Zielort des Kunden

2. Fahrttypen

Tarif A – Der Kunde bezahlt die Fahrt selbst
Die Fahrt dient dem Kunden zur Bewältigung des Alltags. Beispiele: Einkäufe, Besorgungen und Amtsgänge; ambulante Konsultationen bei Zahnarzt, Arzt und Krankenhaus; Freizeitgestaltung
Tarif A-m ist für Kundenmitglieder (Jahresbeitrag 200.—)
Tarif A-n ist für die übrigen Fahrgäste

Tarif B – Der Kunde bezahlt die Fahrt selbst
Der Kunde beansprucht die Dienste von INVA MOBIL auf Grund einer ärztlichen Verordnung bzw. regelmässig und/oder wiederholt zum gleichen Zweck
Beispiele: Arbeitsweg, Aus- und Eintritte bei Spitälern und Kliniken für oder nach stationären Aufenthalten, ärztlich verordnete Therapien, Kuren, Rehabilitationen

Tarif C – Der Kunde bezahlt die Fahrt nicht selbst.
Die Kosten werden von einem Dritten (Institution, Versicherung, usw.) übernommen.

Tarif für Gruppen
Der Gruppentarif kommt zur Anwendung, wenn zwei oder mehr Kunden zur gleichen Zeit die gleiche Strecke fahren (gleicher Abhol- und Zielort).

3. Zuständigkeiten
Grundsätzlich werden die Kunden von dem Standort aus bedient, welcher am nächsten beim Auflade- oder Zielort liegt.

4. Begleitpersonen
Eine Begleitperson, welche für die Betreuung des Kunden verantwortlich ist, fährt kostenlos mit.
Zusätzliche Begleitpersonen bezahlen den Zuschlag D-01 für weitere Fahrgäste.

5. Sammeltransporte
Als Sammeltransporte gelten Fahrten, wenn zwei oder mehr Kunden zur gleichen Zeit transportiert werden, diese aber nicht am gleichen Ort ein- oder aussteigen.

6. Leistungen
Wenn der Kunde begleitet wird, beginnt die Arbeit von INVA MOBIL beim Einsteigen des Kunden und endet, wenn er das Fahrzeug verlassen hat
Reist der Kunde alleine, wird dieser bei seiner Wohnungstüre abgeholt und an den Zielort (Beispielsweise Réception im Spital) geleitet. Übersteigt der Zeitaufwand insgesamt 5 Minuten, wird der Zeitaufwand verrechnet (Tarif D-05)

7. Zahlung
Bei Fahrkosten bis Fr. 20.00:   Barzahlung
Zahlungsfrist Rechnungen:      30 Tage netto


Die aktuellen Tarife können Sie auch als pdf-Dokument herunterladen INVA-Tarife 2010

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