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SPENDEN
für die IVB
Wie
bei allen gemeinnützigen Organisationen sind Spenden die Basis
die es erst ermöglicht zu helfen. Dabei gibt es bestimmt soviele
Meinungen darüber, wie Möglichkeiten zu spenden.
Verschiedene
Formen zu spenden

Einfaches
spenden
Die
IVB bietet seit Jahren zahlreiche regelmässige Dienstleistungen
für die behinderten Mitglieder an. Alle diese Dienstleistungen
kosten aber Geld, mitunter viel Geld. Gerade für diese alltäglichen
Angebote wird es aber immer schwieriger Spender und Gönner
zu finden, da damit kein spektakulär neues «Projekt»
verbunden ist, sondern eben alltägliche Hilfen zur Verfügung
stehen. Jedes neue «Projekt» wird irgendwann zum Standardangebot
gehören, verursacht aber auch dann noch immer die gleichen
Kosten. Mit einer «einfachen Spende» unterstützen
Sie genau diese ebenso wichtigen Aufgaben der IVB.
Spezifisches,
projektbezogenes spenden
Sie
haben aber auch bei der IVB die Möglichkeit projektbezogen
zu spenden und genau zu definieren wo ihr Geld eingesetzt wird.
Die IVB hat verschiedene Projekte
(Projekt «Besucherdienst», Projekt «Courage») welche Sie direkt unterstützen können.
Dauerauftrag
Spenden
setzt voraus, dass man sich einen Vorsatz nimmt. Wenn sie zu den
Menschen gehören bei denen Vorsätze bewusst getroffen
werden erleichtert ihnen ein Dauerauftrag erheblich das Leben.
Ab einem gewissen Minimalbetrag steht ihnen zudem offen als Gönnermitglied
durch unsere Zeitung informiert zu werden oder als Mitglied von
unserem Angebot zu profitieren.
Ohne
Werbung spenden
Bestimmen
Sie selbst Ihre Art zu spenden, wie viele und welche Werbemittel
Sie erhalten wollen, bis hin zur Variante «roh-Einzahlungsscheine».
Dadurch reduzieren Sie Ihr Altpapier und wir können die Druckkosten
optimieren. Bei wachsendem Bedürfnis an Information kann Ihr
Spenderprofil jederzeit geändert werden.
Legat / Erbschaft
Mit einem Legat oder einer Erbschaft können Sie über Ihren Tod hinaus bestimmen, was mit Ihrem Geld passieren soll. Dazu müssen Sie aber unbedingt ein Testament verfassen.
Ein Legat muss nicht unbedingt die Form von Bargeld haben, es kann sich auch um Wertschriften, Immobilien oder Sachwerte handeln. Die IVB wird den Erlös nach dem Verkauf für die Behinderten einsetzen.
Ausserdem sollte man wissen, dass, wenn kein Testament und keine Erben bestehen, allfällige Guthaben einfach an den Staat gehen.
Weitergehende Informationen zum Thema LEGAT/ERBSCHAFT finden Sie in unserm kleinen Ratgeber.
Geschützte
Adresskartei
Ihre
Adresse bleibt bei uns. Keine Daten aus unserer Spender-Kartei gelangen
an Dritte es sei denn, auf ausschliesslichen Wunsch des Spenders
selbst.
Verdankungen
Spenden
von CHF 50.00 und mehr werden automatisch verdankt. Alle anderen
Spenden verdanken wir auf Wunsch selbstverständlich gerne.
Steuerabzug
Spenden
an die IVB sind in folgenden Kantonen abzugsberechtigt: Basel-Landschaft
(Nur Spenden an den Behindertentransport) Basel-Stadt (alle Spenden)
Bern (alle Spenden).
ZEWO-Gütesiegel
Die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel verzichtet aus Kostengründen ganz bewusst auf das ZEWO-Gütesiegel. Die Zertifizierung durch die ZEWO kostet viel Geld und die «Benutzung» des Gütesiegels kostet eine jährliche, umsatzabhängige Gebühr.
Weitere Detailinfos dazu finden Sie hier.
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