LEITBILD

1. Trägerschaft und Rechtsgrundlagen

Die IVB Behindertenselbtshilfe beider Basel ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und hat seinen Sitz in Basel-Stadt.

2. Auftrag und Zweck

2.1 Die IVB ist eine Selbsthilfe- und Dienstleistungsorganisation im Dienste behinderter Mitmenschen. Es ist primäres Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit einer Behinderung zu verbessern.

2.2. Die IVB konzentriert sich in ihrer Arbeit räumlich in erster Linie auf die Nordwestschweiz.

2.3 Die IVB arbeitet bedürfnisorientiert und setzt sich dabei im Besonderen für die vollwertige Integration behinderter Menschen in der Gesellschaft ein. In diesem Sinne fördert und unterstützt sie die kulturellen und sozialen Interessen der Behinderten; beteiligt sich aktiv an der regionalen und gesamtschweizerischen Sozialpolitik; und schafft Kontakt- und Begegnungsmöglichkeit für Behinderte und Nichtbehinderte.

2.4 Ein besonderes Anliegen der IVB ist die bedarfsgerechte Mobilität von Behinderten und Betagten. Zu diesem Zweck unterhält sie einen bedürfnisgerechten Behindertentransportdienst, der professionell und wirtschaftlich geführt wird. Im Rahmen dieses Transportdienstes werden Behindertenarbeitsplätze geschaffen. Die IVB bietet in enger Zusammenarbeit mit den regionalen IV-Stellen Ausbildungsplätze für Behinderte an.

 

   

3. Führung und Organisation

3.1 Die Führungs- und Organisationsstruktur orientiert sich am Führungsprinzip und Zielvereinbarungen

3.2 Die Behinderten werden in die Arbeits- und Entscheidungsprozesse miteinbezogen

3.3 Für die laufende Vereinsarbeit und im besonderen für die professionelle Ausgestaltung des Behindertentransportdienstes unterhält die IVB eine Geschäftsstelle, die vom Vereinsvorstand eingesetzt wird und unter dessen Aufsicht steht.

4. Finanzierung

4.1 Der IVB stehen folgende Mittel zur Verfügung

a) Mitgliederbeiträge
b) Laufende Einnahmen aus den Tätigkeiten des Vereins und der Geschäftsstelle
c) Erträge aus Leistungsaufträgen
d) Spenden, Sponsoring, Werbung
e) Schenkungen und Legate
f) Kapitalerträgnisse

4.2 Die IVB setzt die ihr zur Verfügung gestellten respektive die von ihr erwirtschafteten Mittel haushälterisch und kostenbewusst ein.

 

 
   

5. Zusammenarbeit

5.1 Zur Erreichung ihrer Ziele arbeitet die IVB zusammen mit - Sozialdiensten, Beratungsstellen, Fachstellen und Versicherungen - Institutionen und Organisationen -Behörden und Ämtern - Politikerinnen und Politiker

5.2 Die IVB engagiert sich aktiv in Dachorganisationen im Bereich der Behinderten- und Sozialpolitik.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Die IVB betreibt eine aktive und regelmässige Öffentlichkeitsarbeit. Sie benützt dazu unter anderem folgende Mittel

  • eigenen Publikationen (IVB-Noochrichte, IVB-Website)
  • Medienarbeit
  • Vortragstätigkeit
  • Organisation und Mitwirkung bei Anlässen und Aktivitäten, welche den Zielen der IVB dienen.

Basel, Juni 2000