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IVB-Behindertentransport:
Telefon: 061/426 98 00
Fax: 061/426 98 05
Email: transport@ivb.ch

 

 

Anti-IVB-Kampgane - unsere Stellungnahme

Fragen/Antworten zu den Zeitungsartikeln
in der bz Basel / Basellandschaftlichen Zeitung

> 8.10.2019: «Weniger als fünf Franken Lohn pro Stunde»
> 9.10.2019: «Fahrer kritisiert gravierende Mängel an IVB-Bussen»

Linie
Fakt ist: IVB zahlt einen Stundenlohn von 14 Franken.

Als Behinderten-Selbsthilfeorganisation ist es unser erklärtes Ziel, im Bereich der Behindertentransporte (inklusive Schülertransporte)  vorwiegend IV-Bezüger zu beschäftigen – wir reden nicht nur über «Behinderten-Arbeitsplätze», wir stellen diese auch selbst zur Verfügung. 
Gut zwei Drittel unserer «Stundenlöhner» sind IV-Bezüger.

Diese Zielsetzung respektive die geltenden gesetzlichen Regelungen der Invalidenversicherung (IV) haben einen bescheidenen Durchschnitts-Stundenlohn von 14 Franken zur Folge! Denn genau diese IV-Bezüger wären die Leidtragenden von höheren Löhnen.
Die IV muss, gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen, seit Jahrzehnten ein System anwenden, das es IV-Bezügern zwar erlaubt, neben ihrer Rente noch einen Zusatzverdienst zu erwirtschaften, dessen Höhe ist aber klar begrenzt. Wird dieser Wert im Extremfall auch nur um 100 Franken pro Jahr überschritten, so wird nicht etwa nur dieser Mehrverdienst abgezogen, nein, es wird die Rente in vollen 25 %-Schritten gekürzt.
Dies bedeutet aktuell, dass z. B. eine Dreiviertelrente mit monatlich CHF 1'778.00 (Maximalrente) auf die halbe Rente, mit monatlich CHF 1'185.00 gekürzt wird. 100 Franken pro Jahr zuviel verdienen kann also eine Kürzung von CHF 593.00 pro Monat, ergo CHF 7'116.00 pro Jahr bedeuten!
Hat der IVB-Bezüger noch zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente, so wird diese ebenfalls analog «gekürzt».

Dabei nicht zu unterschätzen:
Wir bieten unseren «Stundenlöhnern» (IV-Bezüger, Stellensuchende im Zwischenverdienst oder Sozialhilfeempfänger) damit ein Tagesstruktur, eine sinnvolle Tätigkeit und letztlich fördern wir damit auch deren Selbstwertgefühl.
Die IVB erfüllt damit also auch eine wichtige soziale Integrationsaufgabe.

Es geht also nicht darum, dass die IVB auf dem Buckel der Stundenlöhner Geld sparen will oder sich bereichern würde, sondern das vom Gesetzgeber vorgegebene Renten-System zwingt uns zu diesem Vorgehen – letztlich im Interesse und zum Schutz unserer Mitarbeitenden.

Nur 5 Franken pro Stunde?

Die im Zeitungsartikel vom 8.10.2019 angeführten Angaben über Stundenzahlen und Verdienst sind nicht korrekt.
Anton S., der zitierte Chauffeur, hat pro Tag zwischen 5 und 9 Transporte ausgeführt und seine Arbeitszeit selbst auf dem Stundenrapport-Zettel ausgefüllt.
Auch die Aussage, er hätte zu Hause bleiben und auf ein Telefonat warten müssen, stimmt nicht.
Wir haben seit Jahrzehnten die Regelung, dass unsere Fahrer für die DISPO-Zentrale von morgens um 6 Uhr bis am Abend um 18 Uhr grundsätzlich telefonisch erreichbar sein müssen – sie können sich dabei aber frei bewegen. Es ist uns egal, ob sie im Schrebergarten, beim Einkaufen oder im Restaurant sind.

Diese Regelung hat einen ganz einfachen Hintergrund:
Bei einer Panne oder einem kurzfristigen Ausfall eines Mitarbeiters werden die Fahrer, welche frei sind, angerufen und gefragt, ob Sie kurzfristig einspringen können…
Es wird niemand dazu gezwungen. Selbstverständlich wird dabei aber klar unterschieden, ob es sich beim Angerufenen um einen «normalen» Mitarbeiter, der zu 100 % einsetzbar wäre, handelt oder ob es sich dabei um einen «behinderten» Mitarbeiter (IV-Bezüger) handelt, der behinderungsbedingt Arbeitspausen benötigt.

Besonders stossend an der Aussage des besagten Anton S. ist, dass sich hiermit  ein ehemaliger Mitarbeiter «beschwert», der im Zwischenverdienst bei uns im Einsatz war. Genau dieser Zwischenverdienst hat zur Konsequenz, dass er neben dem «Lohn» der IVB die Differenz zu seinem versicherten Lohn von der Arbeitslosenkasse erhält. Streng genommen spielt es für einen solchen Mitarbeiter grundsätzlich keine Rolle, wie viel er bei der IVB verdient, er erhält den Rest von der Kasse ausbezahlt und kann, mit seinem Einsatz im Zwischenverdienst, auch noch die Stempeldauer verlängern. In diesem Sinne ist ein MA im Zwischenverdienst sogar um einiges «besser» gestellt, als seine Arbeitskollegen, die eine IV-Rente beziehen.

Überalterter Fuhrpark / Pannenfahrzeuge

Wie im bz-Artikel vom 9.10.2019 ausgeführt, ist unser Fuhrpark «überaltert». Diese Aussage stimmt und wird von uns regelmässig kommuniziert – sei es im Jahresbericht, auf der Homepage oder in Spendenbriefen.
Den dringend notwendigen Ersatz von Fahrzeugen konnten wir noch nie aus dem stark defizitären Behindertentransport finanzieren – dafür sind wir auf Spenderinnen und Spender angewiesen
.

Alle unsere Fahrzeuge werden regelmässig von unserer betriebseigenen Garage unterhalten (Service, Reparaturen, Vorführbereitstellung, Pneuwechsel, etc.)  und durchschnittlich alle 3-4 Monate einem gründlichen Check unterzogen (um eben frühzeitig Mängeln vorzubeugen).
Dank der eigenen Betriebsgarage können wir die Pannenanfälligkeit deutlich eingrenzen. Die im Jahre 2016 (!) von einem Chauffeur beanstandeten Mängel waren eine kaputte Blinkerbirne, eine Sicherung der Klimaanlage oder eine Schraube im Pneu – alles «Pannen», welche jedem Automobilisten jeden Tag passieren können und die zu keiner unmittelbaren Gefährdung von Chauffeur, Fahrgästen oder Dritten geführt haben. Diese Mängel wurden damals übrigens zeitnah behoben.
Die IVB Betriebsgarage betreut aber auch «Fremdfahrzeuge». Sämtlich IVB-Mitglieder, Mitarbeiter und andere Institutionen/Firmen können ihre Privatfahrzeuge zu sehr günstigen Konditionen warten lassen (Service, Reparaturen, Räderwechsel, etc.). Die IVB Betriebsgarage ist allerdings nicht für den Unterhalt von Elektrofahrzeugen ausgerüstet.

IVB-Chef fährt Hummer

Der erwähnte Hummer H3 (ø Benzinverbrauch 12l/100km) ist mittlerweile 13 Jahre alt und es hat einen einfachen Grund, warum das Fahrzeug zur IVB-Flotte gehört. Es ist das einzige Fahrzeug in der gesamten Flotte, dass unseren «Gastromobil-Anhänger» (mobile Küche), der über 2 Tonnen wiegt, überhaupt ziehen kann.
Dieses Gastromobil wird sowohl bei Aktivitäten der IVB selbst benutzt als auch an Vereine und Organisationen vermietet (inkl. Hin- und Rücktransport). Der besagte Hummer dient im Weiteren auch als Zugfahrzeug für einen Kühlwagen und einen Anhänger, die ebenfalls zum IVB-Bestand gehören im Zusammenhang mit der Organisation von Vereinsanlässen und ähnlichen Events (z.B. Spenderanlass in der Betriebsgarage in Allschwil).
Mit solchen zusätzlichen Einnahmen aus Vermietungen und anderen Aktivitäten «finanzieren» wir auch den Unterhalt dieses Fahrzeuges. Es käme uns nie in den Sinn dies mit Spendengeldern zu machen - weil das wäre wirklich unseriös!

Die bz-Journalistin hat diese vorstehenden Klarstellungen jeweils schriftlich vor Erscheinen der Berichte erhalten!
Es ist höchst bedauerlich, dass sie diese nicht gebührend berücksichtigt hat.

Dieser reisserische Sensationsjournalismus ist nicht nur geschäftsschädigend für die IVB. Damit wird unseren Mitarbeitenden und letztendlich auch unseren behinderten Fahrgästen ein Bärendienst erwiesen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite

11.10.2019/ivb/ms

citymed-online

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