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Mon
Nov 8 19:14:40 CET 1999
Tobias Gensheimer
Wer kann mir genaue Informationen über die Vorschriftsmäßige
Sicherung von Rollstuhlfahrern in PKW's geben (z.B. müssen
sie mit einen 3Punkt Sicherheitsgurt in ihrem Rollstuhl gesichert
sein ?).
Über
detaillierte Info wäre ich sehr dankbar.
Tue
Nov 9 00:24:46 CET 1999
IVB / Markus
Schneiter
Lieber Tobias Gensheimer Herzlichen Dank für die Anfrage betreffend
Vorschriften zur Sicherung von Rollstuhlfahrern. Um es vorweg zu
nehmen, eindeutige gesetzliche Bestimmungen gibt es nicht wirklich.
Vielmehr sind zahlreiche Normen (DIN, ISO) und EU-Richtlinien zum
Thema Rückhaltesysteme in PkW's vorhanden, die als Quasigesetze
gelten.
Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass jeder Insasse (und damit
auch die Rollstuhlfahrer) ausreichend geschützt werden müssen
(was immer das heisst....). Rollstühle sind weder als Sitze,
noch als Zusatz (Klappsitze) definiert, und nur für diese Sitze
gibt es auch entsprechende gesetzliche Bestimmungen. So ist der
Rollstuhl in einem gesetzesfreien Raum anzusiedeln. Mittlerweile
haben sich die Vierpunkt-Systeme bei der Rollstuhl- und -Fahrer-Sicherung
etabliert und können in den meisten Fällen angewendet
werden, aber eben nur in den meisten.
Das Grundproblem bei der Sicherung von Rollstühlen ist der
Rollstuhl selbst. Unzählige Modellvarianten: Normale, Sport,
Elektro, Leichtbau und andere Typen von Rollstühlen in einer
unglaublichen Vielfalt erschweren die Entwicklung eines Einheitssystemes.
Wenn
Sie also ein Sicherungssystem für einen PkW suchen, das nur
für eine bestimmte Person eingesetzt wird, so können Sie
sicher etwas passendes auf dem Markt finden. Wenn Sie allerdings
wie bei einem Behindertentransportdienst für «alle»
Mitfahrer ein System suchen, dann werden Sie grosse Probleme bekommen.
Eine neu erlassene DIN-Norm setzt an diesem Punkt an und verlangt
nun von den Rollstuhlherstellern einen einheitlichen mechanische
Befestigungspunkt. Doch auch dabei wird z.B. das Problem der Festigkeit
der Rollstuhlkonstruktion nicht wirklich gelöst. Wohl muss
dieser Befestigungspunkt (Kraftknoten / Adaptersystem) bei einer
Prüfung die entsprechenden Kräfte (rund 20 G bei Crashtests
mit 50 Km/h) aushalten, aber die meisten Rollstühle können
solchen Kräfte nicht standhalten. Es bleibt also abzuwarten,
wie schnell die neue DIN-Norm umgesetzt wird und wie lange «alte»
Rollstühle im Einsatz sind. Für individuelle Lösungen
wenden Sie sich am besten an einen Auto-Umbauer. Entsprechenden
Adressen finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik «Links»
unter : Hilfsmittel.
Viele
Grüsse aus der Schweiz
Markus
Schneiter,
IVB, INVALIDEN-VEREINIGUNG beider BASEL

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