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einzelne Veröffentlichte Anliegen mit den dazugehörigen Antworten:

Mon Nov 8 19:14:40 CET 1999
Tobias Gensheimer

Wer kann mir genaue Informationen über die Vorschriftsmäßige Sicherung von Rollstuhlfahrern in PKW's geben (z.B. müssen sie mit einen 3Punkt Sicherheitsgurt in ihrem Rollstuhl gesichert sein ?).
Über detaillierte Info wäre ich sehr dankbar.

 

Tue Nov 9 00:24:46 CET 1999
IVB / Markus Schneiter

Lieber Tobias Gensheimer Herzlichen Dank für die Anfrage betreffend Vorschriften zur Sicherung von Rollstuhlfahrern. Um es vorweg zu nehmen, eindeutige gesetzliche Bestimmungen gibt es nicht wirklich. Vielmehr sind zahlreiche Normen (DIN, ISO) und EU-Richtlinien zum Thema Rückhaltesysteme in PkW's vorhanden, die als Quasigesetze gelten.

Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass jeder Insasse (und damit auch die Rollstuhlfahrer) ausreichend geschützt werden müssen (was immer das heisst....). Rollstühle sind weder als Sitze, noch als Zusatz (Klappsitze) definiert, und nur für diese Sitze gibt es auch entsprechende gesetzliche Bestimmungen. So ist der Rollstuhl in einem gesetzesfreien Raum anzusiedeln. Mittlerweile haben sich die Vierpunkt-Systeme bei der Rollstuhl- und -Fahrer-Sicherung etabliert und können in den meisten Fällen angewendet werden, aber eben nur in den meisten.
Das Grundproblem bei der Sicherung von Rollstühlen ist der Rollstuhl selbst. Unzählige Modellvarianten: Normale, Sport, Elektro, Leichtbau und andere Typen von Rollstühlen in einer unglaublichen Vielfalt erschweren die Entwicklung eines Einheitssystemes.

Wenn Sie also ein Sicherungssystem für einen PkW suchen, das nur für eine bestimmte Person eingesetzt wird, so können Sie sicher etwas passendes auf dem Markt finden. Wenn Sie allerdings wie bei einem Behindertentransportdienst für «alle» Mitfahrer ein System suchen, dann werden Sie grosse Probleme bekommen. Eine neu erlassene DIN-Norm setzt an diesem Punkt an und verlangt nun von den Rollstuhlherstellern einen einheitlichen mechanische Befestigungspunkt. Doch auch dabei wird z.B. das Problem der Festigkeit der Rollstuhlkonstruktion nicht wirklich gelöst. Wohl muss dieser Befestigungspunkt (Kraftknoten / Adaptersystem) bei einer Prüfung die entsprechenden Kräfte (rund 20 G bei Crashtests mit 50 Km/h) aushalten, aber die meisten Rollstühle können solchen Kräfte nicht standhalten. Es bleibt also abzuwarten, wie schnell die neue DIN-Norm umgesetzt wird und wie lange «alte» Rollstühle im Einsatz sind. Für individuelle Lösungen wenden Sie sich am besten an einen Auto-Umbauer. Entsprechenden Adressen finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik «Links» unter : Hilfsmittel.

Viele Grüsse aus der Schweiz

Markus Schneiter,
IVB, INVALIDEN-VEREINIGUNG beider BASEL

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