NOOCHRICHTE 46 (Dezember 1996)

Höhere Beiträge an die Krankenkassenprämien

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Beiträge an die Krankenkassenprämien im nächsten Jahr zu erhöhen. Wirtschaftlich schwächer gestellten Personen soll dadurch geholfen werden, die zu erwartende Erhöhung der Krankenkassenprämien aufzufangen.

Die auf den 1. Januar 1997 vorgesehene Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt beinhaltet folgende Neuerungen:

Erwachsene erhalten ab 1997 in der Prämiengruppe eins künftig 60 Franken statt 50 Franken, in der Prämiengruppe zwei 75 statt 60 Franken, in der Prämiengruppe drei 95 statt 75 Franken und in der Prämiengruppe vier 130 statt 100 Franken. Die bisherigen Einkommensgrenzen bleiben unverändert.

Die Beiträge an die Prämien von Kindern, die als Minderjährige in einer Hausgemeinschaft leben, betragen künftig in der Prämiengruppe eins 24 statt wie bisher 22.50 Franken, in der Gruppe zwei 30 statt 27 Franken, in der Gruppe drei 38 statt 33.75 Franken und in der Prämiengruppe vier 52 statt 45 Franken.

Beitragsberechtigt sind Verheiratete und Alleinstehende mit Unterhaltspflicht bei einem Einkommen von bis zu 56'000 Franken pro Jahr. Allerdings können zusätzlich pro Kind insgesamt 9'000 Franken angerechnet werden. Ebenso dürfen vom Jahreseinkommen die obligatorischen AHV/ALV-Abzüge von 6,55 Prozent abgezogen werden. Bei alleinstehenden Erwachsenen ohne Unterhaltspflicht liegt die Einkommensgrenze bei 33'600 Franken pro Jahr.

Massgebend sind Einkommen und Vermögen im laufenden Jahr. Ein allfälliger Vermögensertrag sowie zehn Prozent vom Vermögen über 50'000 Franken werden zum Einkommen gezählt.

Prämienbeiträge sind keine Almosen, sondern stellen einen festen, auf dem neuen Krankenversicherungsgesetz beruhenden Bestandteil des schweizerischen Gesundheitswesens dar. Beitragsberechtigte Personen, die bereits jetzt Beiträge beziehen, müssen sich nicht neu anmelden. Sie erhalten die höheren Beiträge automatisch auch im kommenden Jahr. Hingegen ist dieser Personenkreis verpflichtet, Änderungen seiner familiären oder finanziellen Verhältnisse dem Amt für Sozialbeiträge zu melden.

Bei Versicherten mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Beihilfe zur AHV/IV sowie bei Personen, die von der Fürsorge unterstützt werden, übernimmt der Kanton die volle Prämie für die Krankenpflegeversicherung. Für die Berechnung eines allfälligen Anspruches auf Ergänzungsleistungen und/oder Beihilfe wird gemäss einer neuen Verordnung des Bundes die Prämie für die Krankenpflegeversicherung wieder als Ausgabe berücksichtigt. Entsteht der Anspruch nur aufgrund der Anrechnung der Krankenkassenprämie, richtet sich die Höhe des Prämienbeitrages nach den üblichen Einkommensgrenzen.

Die Auszahlung der Prämienbeiträge wird auch inskünftig direkt an die Krankenkassen erfolgen. Im Umfang dieser Beiträge reduziert sich die zu bezahIende Krankenkassenprämie.

Personen, die sich für Prämienbeiträge anmelden möchten, richten ihren Antrag sowie allfällige Fragen an das

Amt für Sozialbeiträge, Austrasse 67, 4003 Basel,
Telefon 267 86 65 oder 267 86 66.

Prämienbeiträge sind keine Almosen !

Mitteilungen / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch

IVB / 09.10.2011