NOOCHRICHTE 47 (März 1997)

Tram auch für Behinderte

Die Initiative für einen behinderten und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr ist rechtlich zulässig. Die Diskussion um Massnahmen beim öffentlichen Verkehr zugunsten Mobilitätsbehinderter kann also weitergehen.

&laqno;Au mir wänn Bus und Trämli fahre», war Anfang Dezember 1994 auf einem Transparent der damaligen &laqno;Rollstuhldemo» zum UNO-Tag der behinderten Menschen in Basel zu lesen. An dieser Demonstration nahmen rund 500 Personen, darunter 100 Rollstuhlfahrer, teil.

Der &laqno;behindertengerechte öffentliche Verkehr» sei kein technisches, sondern ein politisches Problem, meinte das breit abgestützte Initiativ-Komitee einige Zeit später, als es das Begehren für einen &laqno;behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr» lancierte . Eine gleichlautende Initiative wurde gleichzeitig für den Kanton Basel-Landschaft präsentiert.

Diskriminierung beenden

Zu diesem Schritt sah sich das Komitee veranlasst, da in der Folge der Rollstuhldemo auf dem politischen Parkett nicht manche Massnahme zugunsten dieser Behinderten ergriffen worden sei. Mit der Diskriminierung von behinderten Menschen im öffentlichen Verkehr muss ein Ende haben, lautete damals der Tenor.

Die Initiative verlangt im wesentlichen, dass künftig nur noch öffentliche Verkehrsmittel beschafft werden dürfen, die auch von Behinderten und Betagten selbständig oder in Begleitung einer mitreisenden Person benutzt werden können. Werden bestehende Fahrzeuge umgebaut, seien auch diese behindertengerecht einzurichten, sofern im Einzelfall kein unverhältnismässiger Aufwand entstehe. Schliesslich seien auch Haltestellen (Rampen) und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs entsprechend auszugestalten.

Diese Initiative, die mit 6'455 gültigen Unterschriften letzten September eingereicht wurde, ist nun nach Meinung des Regierungsrates rechtlich zulässig. Bei der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit hat der Regierungsrat das Begehren daraufhin zu überprüfen, ob sie höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nichts unmögliches verlangt. Zwar ist der Kanton Basel-Stadt auf seinem Gebiet für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nicht alleine zuständig. Da jedoch die vorliegende Initiative unformuliert sei, lasse sie dem Gesetzgeber die Möglichkeit, sie verfassungskonform auszulegen, erklärte die Regierung dazu gestern.

Kontroverse Debatte?

Sollte der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates folgen und das Begehren ebenfalls als rechtlich zulässig erklären, dann ist der Weg zur materiellen Diskussion der Initiative frei. Und diese politische Auseinandersetzung mit der Thematik verspricht schon heute einiges an Spannung:

Einerseits gilt es mit Blick auf die finanziell missliche Situation und die nötige Staatshaushalt-Sanierung Entscheide zu fällen. Anderseits wurden bereits Massnahmen ergriffen, die den Bedürfnissen von behinderten und älteren Menschen im öffentlichen Verkehr nachkommen. So bewilligte der Grosse Rat vergangen Dezember oppositionslos 16,4 Millionen Franken, damit 28 Gelenkmotorwagen des Typs &laqno;Guggummere» mit einem rollstuhlgängigen Mittelteil ausgerüstet werden können.

Letztlich wurde damals versprochen, für künftige Neuanschaffungen sei generell die Niederflurtechnik vorgesehen. Moniert wurde in dieser Ratsdebatte aber auch, verschiedene Fragen wie die der &laqno;Rollstuhlgängigkeit für Elektrofahrzeuge» (Massnahmen bei Haltestellen oder mit Rampeneinbau im Tram) seien noch nicht gelöst.

Basellandsch. Zeitung, 12.3.97

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IVB / 08.01.2003