|  
            
             NOOCHRICHTE 
              53 (September 1998) 
            BVB 
              zur ÖV-Initiative  
                
              
            
            Wie 
              sich die BVB zur Volksinitiative "für einen behinderten- 
              und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" 
              stellen.
            Wir 
              haben die BVB gebeten, aus ihrer Sicht zur eingereichten Volksinitiative 
              «für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen 
              Nah- und Regionalverkehr» Stellung zu nehmen: 
            Am 
              27. Juni 1996 wurde bei der Staatskanzlei die unformulierte Volksinitiative 
              "für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen 
              Nah- und Regionalverkehr" eingereicht. Die Initiative zielt 
              darauf ab, dass der öffentliche Nah- und Regionalverkehr soweit 
              als möglich auch von Behinderten und Betagten selbständig 
              benutzt werden kann. 
            Die 
              BVB unterstützen die Stossrichtung der Initiative und haben 
              auch bereits mit der Umsetzung erster Massnahmen begonnen. Für 
              Seh- und Hörbehinderte werden sukzessive die Fahrzeuge mit 
              automatischen Haltestellenanzeigen und Haltestellenansagen ausgerüstet. 
              Für Gehbehinderte haben sich die BVB zum Ziel gesetzt, dass 
              bis im Jahr 2003 jeder Tram- oder Buskurs mindestens einen Niederflureinstieg 
              aufweist. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen einerseits neue 
              Fahrzeuge angeschafft werden, andererseits wird ein Teil der bisherigen 
              Fahrzeuge mit Niederflur-Mittelteilen - sogenannte Sänften 
              - ausgerüstet. Bereits sind 24 Niederflurbusse mit Einstieghöhen 
              von rund 15 cm ab Haltestellenkante, 6 Gelenktrams mit Niederflursänfte 
              sowie 3 Sänften Anhänger im Einsatz. 
            Kontrovers 
              wird die Frage beurteilt, ob in Niederflurfahrzeuge zusätzlich 
              Rampen oder Hebevorrichtungen eingebaut werden sollen, um auch Rollstuhlfahrerinnen 
              und Rollstuhlfahrern die ungehinderte Benützung von Tram und 
              Bus ermöglichen zu können. Insbesondere auf den stark 
              belasteten innerstädtischen Tramstrecken befürchten die 
              BVB schwerwiegende betriebliche Nachteile. 
            Ausserdem 
              ist der finanzielle Aspekt nicht vernachlässigbar. So kosten 
              beispielsweise elektrisch bedienbare Rampen in der Anschaffung rund 
              Fr. 15'000.- bis Fr. 30'000.- sowie zusätzlich jährliche 
              Unterhaltskosten in Höhe von Fr. 1'000.- bis Fr. 2'500.- pro 
              Rampe. Bei 353 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen der BVB 
              ergäbe dies eine erhebliche Summe, wenn alle Fahrzeuge eine 
              Rampe erhalten sollten. 
            Erfahrungen 
              ausländischer Verkehrsbetriebe, welche flächendeckend 
              elektrische Rampen eingeführt haben, weisen nach, dass durchschnittlich 
              jede Rampe nur 5 mal jährlich benützt wird. Der Transport 
              einer behinderten Person im Rollstuhl mit diesen Hilfsmitteln im 
              öffentlichen Verkehrsmittel kostet also rund Fr. 200.- bis 
              Fr. 500.-. Demgegenüber betragen die Selbstkosten pro Fahrt 
              bei TIXI und IVB nur knapp Fr. 22.-.  
              Die BVB sind daher der Ansicht, dass ein derartiger Lösungsansatz 
              beim heutigen desolaten Zustand unserer Staatsfinanzen nicht weiterverfolgt 
              werden darf. 
              Neben elektrisch betriebenen Rampen werden von der Industrie auch 
              handbetätigte Rampen angeboten. Diese kosten in der Anschaffung 
              nur 10-30 % gegenüber elektrisch betätigten Rampen und 
              sind je nach Modell auch im Unterhalt wesentlich günstiger. 
            Die 
              BVB sind deshalb mit Vertretern von Behindertenorganisationen übereingekommen, 
              im Sinne eines Versuches je eine Bus- und Tramlinie mit derartigen 
              handbetätigten Rampen auszurüsten. 
            Der 
              Versuchsbetrieb soll zeigen, wie häufig die Rampen benutzt 
              werden, und er soll insbesondere auch darüber Auskunft geben, 
              ob die Befürchtungen der BVB zutreffen oder nicht, dass nämlich 
              der Einsatz von Rampen die Qualität des Basler Tram- und Bussystems 
              nachhaltig verschlechtere und/oder Betriebsmehrkosten wegen der 
              Notwendigkeit zusätzlicher Kurse zur Folge hat. 
            Je 
              nach Ergebnis des Versuchs, bezogen auf diese klar messbaren Kriterien, 
              wird über eine Erweiterung auf andere Tram- und Buslinien resp. 
              über den Abbruch des Versuchs entschieden 
              . 
              Nie werden jedoch die öffentlichen Verkehrsmittel in der Lage 
              sein, die Behindertentransporte vollumfänglich zu ersetzen. 
              Neben denjenigen Behinderten, die aus physischen Gründen nicht 
              in der Lage sind, den Weg von oder zur nächstgelegenen Tramhaltestelle 
              zurückzulegen, betrifft dies insbesondere auch diejenigen, 
              welche aus anderen Gründen auf eine Begleitperson angewiesen 
              sind (z.B. geistig verwirrte Personen). 
            Im 
              Bereich des Behindertentransportes wird es nie möglich sein, 
              auf Institutionen wie die IVB zu verzichten, indem jedoch der Zutritt 
              zu den öffentlichen Verkehrsmittel für weniger stark Behinderte 
              erleichtert wird, kann das Mobilitätsangebot für Behinderte 
              insgesamt erweitert werden. 
            BASLER 
              VERKEHRS-BETRIEBE  
              Dr. Georg Vischer, Vizedirektor 
            
                
                  
            
            
             
               
                Mitteilungen 
                  / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch  
                
              
            
             |