NOOCHRICHTE 56 (Juni 1999)

KBB entscheidet: ab 1.7.99 auch AUS für IVB!

Wie wir bereits mehrfach an dieser Stelle berichtet haben, wurde der durch die Kantone finanzierte Behindertentransport Anfang 1999 öffentlich ausgeschrieben und die 33er-TAXI AG als «Generalunternehmer» mit allen diesen Transporten per 1.7.99 beauftragt.
Die Verhandlungen zwischen der 33er-TAXI AG und der IVB bestätigten die früheren Aussagen bald, dass es wegen der gesetzlichen Bestimmungen auch für die IVB nicht möglich ist als «Subunternehmer» für die 33er TAXI AG zu fahren.
Die IVB müsste ein ganz normales Transportunternehmen werden, damit sie im Auftragsverhältnis der 33er TAXI AG hätte fahren können. Dies hätte bedeutet, dass nur noch Berufschauffeure (Führerschein B1 oder D1) hätten beschäftigt werden können, dass alle Fahrzeuge mit Tachografen ausgerüstet werden müssten und dass keine BSV-Subventionen für Freizeittransporte geltend gemacht werden könnten.
Aus der Sicht der IVB ein «zu hoher Preis», zumal dies neben den enormen finanziellen Investitionen (Fahrtenschreiber) auch bedeuten würde, dass alle unser Behindertenarbeitsplätze verloren gingen.
Der einzige Weg aus dieser Situation wäre gewesen, dass die KBB von ihrem ursprünglichen Entscheid abgerückt wäre und mit der IVB einen separaten Vertrag ausgehandelt hätte. Ein entsprechender Antrag wurde in einer gemeinsamen Sitzung mit der KBB und der 33er-TAXI AG formuliert.
Nun hat die KBB entschieden! Sie hält an der gewählten Lösung fest. Alle Beteuerungen seitens der KBB und der Politiker in den Medien, «man wollte mit der IVB und TIXI auch weiterhin arbeiten» waren halt doch nur Schall und Rauch.
Damit bestätigen sich aber auch die Aussagen von TIXI und IVB, dass es für diese Organisationen nicht möglich ist, bei einem solchen Projekt mitzumachen. Der Staat also bewusst diese Behindertenarbeitsplätze zu Gunsten einer gewerblichen, gewinnorientierten Lösung opfert!

Für die IVB heisst dies, dass sie die regelmässigen 3-Franken - Einzel-Daueraufträge per 1. Juli 1999 der 33er-TAXI AG übergeben muss und in Zukunft solche Transporte nur noch zu kostendeckenden Preisen anbieten kann.

Für die behinderten und betagten Benutzer heisst dies, dass sie ab diesem Zeitpunkt alle Transporte unter der Telefonnummer 633‘33‘60 bestellen müssen. Es heisst aber auch, dass gemäss KBB ebenfalls die Daueraufträge wegen der beschränkten finanziellen Mittel kontingentiert werden müssen und es nicht mehr garantiert ist, dass alle bisherigen Fahrten ausgeführt werden können.

Von den von Herrn Regierungsrat Dr. Ralph Levin in der Grossratsdebatte Ende 1998 versprochenen 100‘000 Fahrten jährlich werden also bestenfalls noch 85‘000 durchgeführt werden können. Nach realistischer Einschätzungen kann man allerdings von 50‘000 bis 70‘000 Transporte ausgehen. Eine massive Kontingentierung dieser Transporte ist die Konsequenz.

Den Betroffen bleibt nur übrig entweder weniger zu fahren oder aber politisch aktiv zu werden. Die IVB wird in jedem Fall einerseits um seine Behindertenarbeitsplätze kämpfen und andererseits sicher auch für und mit Behinderten alles in Bewegung setzen, dass dieser Misstand behoben wird.

Mitteilungen / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch

IVB / 08.01.2003