Vizepräsident Dr. med. André Weissen (Grossrat BS) und Vorstandsmitglied Georges Thüring (Landrat BL) reichen einen Antrag für die Einreichung einer Standesinitiative zur Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches bei den Parlamenten in Basel-Landschaft und Basel-Stadt ein.
Antrag zur Einreichung einer Standesinitiative zur Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) bezüglich der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen Die Bundesverfassung (BV) garantiert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. In Artikel 8, Absatz 2 BV steht wörtlich: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»
Trotz dieses klaren Diskriminierungsverbotes hinsichtlich Menschen mit Behinderung sind im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) nur Bestimmungen bezüglich der Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie oder Religion enthalten (siehe Artikel 261bis, Rassendiskriminierung). Behinderte Menschen werden somit durch das Strafgesetz nicht ausreichend geschützt. Sie sind rechtlich benachteiligt. Im Bestreben, behinderte Menschen gesellschaftlich möglichst vollwertig zu integrieren, ist diese Rechtsungleichheit nicht haltbar und muss dringend korrigiert werden.
Deshalb soll der Kanton Basel-Stadt bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative einreichen mit dem Antrag, dass das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt ergänzt wird:
Artikel 261ter (StGB) Diskriminierung Behinderter
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Behinderten gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Behinderung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Behinderung verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der Regierungsrat wird beauftragt, im Namen des Kantons Basel-Stadt –
gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung – eine Vorlage für eine Standesinitiative auszuarbeiten, um die eidgenössischen Räte einzuladen, das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) im obigen Sinne zu ändern.
Die Anfang November 2009 lancierte Plakatkampagne der Invalidenversicherung mit Aussagen wie «Behinderte kosten uns nur Geld» wurde von Bundesrat Didier Burkhalter gestoppt.
Aufgrund des bundesrätlichen Machtwortes hat sich die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel entschieden, die Strafanzeige gegen die Invalidenversicherung zurückzuziehen und auf die Durchführung eines Prozesses zu verzichten.
In der Schweiz gingen Anfang November 2009 die Wogen hoch. Eine zuerst anonyme Plakatkampagne verbreitete Sprüche wie "Behinderte liegen uns nur auf der Tasche". Nach der Aufregung folgte der Frust und nun die Parodie.
Einladung zur IVB-Medienkonferenz:
Strafanzeige i.S. IV-Plakatkampagne
Sehr geehrte Medienschaffende,
sehr geehrte Damen und Herren
Unsere Organisation hat am 5. November 2009 gegen die Urheber der IV-Plakatkampagne
Anzeige wegen Ehrverletzung und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot erstattet.
Inzwischen hat die Basler Staatsanwaltschaft diese Anzeige dem Strafgericht Basel zugewiesen.
Über das weitere Vorgehen in dieser Sache sowie über zusätzliche Interventionen bezüglich
Ausstrahlung von TV-Spots, behördliche Bewilligung des Plakataushangs auf öffentlichem
Grund und dem Einsatz von Steuer- respektive Versicherungsgeldern für diese Kampagne
wollen wir Sie anlässlich der Medienkonferenz informieren, die wir bewusst am «Internationalen
Tag des Behinderten», am 3. Dezember 2009, durchführen.
Donnerstag, 3. Dezember 2009, 10.30 Uhr
im Restaurant Schiff, Baslerstrasse 31, Binningen
Neben den beiden Unterzeichneten werden die Herren Dr. André Weissen (CVP-Fraktionspräsident
Grosser Rat BS) und Georges Thüring (SVP-Landrat BL) Red und Antwort
stehen.
AGILE Behinderteselbsthilfe Schweiz:
Kampagne muss gestoppt werden
AGILE hat zur Plakatkampagne des BSV einen Gastartikel im Newsletter der SP Schweiz verfasst. Wir bleiben dabei: Die Kampagne zementiert Vorurteile und muss gestoppt werden.
INSOS ist der gesamtschweizerisch tätige Branchenverband von Institutionen für Menschen mit Behinderung. Ihm gehören 450 meist private Trägerschaften mit mehr als 800 Institutionen in allen Regionen der Schweiz an.
DRS2 - Kontext: Mit Plakaten gegen Vorurteile kämpfen
Die Plakatkampagne der Invalidenversicherung sorgt für Aufsehen und Proteste. Die Kampagne wirbt mit markigen Sprüchen gegen Behinderte, die sie dann aber selber relativiert. Provokation als Aufklärung.
Die IV-Kampagne ist nicht die erste, die mit Provokationen Vorurteilen entgegenwirken will. In fetten schwarzen Lettern auf weissem Grund stehen Sätze wie: «Behinderte liegen uns nur auf der Tasche». Zeitverzögert und in kleinerer, roter Schrift wurde einige Tage später nachgereicht: «Wenn wir ihre Fähigkeiten nicht nutzen».
Doch können solche Plakatkampagnen aus wissenschaftlicher Sicht wirklich etwas erreichen? Wen erreichen sie und was erreichen sie bei wem?
zur DRS-2 Sendung (gesendet am Mittwoch, 18.11.2009, 09.06-09.35 Uhr)
Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht
Bezeichnend ist zum Beispiel die Tatsache, dass die „Auflösung“ mit den vermeintlich «positiven Botschaften» in rund dreimal kleinerer Schrift gesetzt ist als die Vorurteile. Bezeichnend ist, dass die Vorurteile schwarz auf weiss stehen bleiben, wogegen die «positive Auflösung» in schlechter lesbarem Rot gesetzt ist.
Aber nicht nur die grafische Umsetzung der Kampagne ist schlecht. Auch inhaltlich widerspricht sie behindertenpolitischen Grundsätzen. Zum Beispiel die Aussage: «Behinderte arbeiten nie 100 % denn sie kennen nur 120%igen Einsatz.» Wie schon bei den Diskussionen über die Gleichstellung von Frau und Mann geht hier das BSV davon aus, dass die Behinderten (wie die Frauen) sich mehr zu beweisen, mehr zu leisten hätten. Das ist ein Unsinn und es stellen sich viele Fragen: Weshalb soll ausgerechnet ein Arbeitnehmer mit Behinderung mehr als ein Nichtbehinderter arbeiten? Wird ein Behinderter, wenn er denn 120 % leistet, auch zu 120 % entlöhnt?
In die gleiche Richtung geht die Aussage auf dem Plakat: «Behinderte sind dauernd krank und trotzdem morgens die Ersten im Büro». Gerade Stellen, die sich tagtäglich mit dem Thema Behinderung befassen, sollten eigentlich um den Unterschied zwischen Behinderung und Krankheit wissen. Weshalb sollten die Behinderten die ersten im Büro sein? Müssen sie so ihr Defizit wiedergutmachen, in dem sie sich überanpassen, übergehorsam sind? Ist das zu Ende gedachte Gleichstellung?
Schliesslich wird es immer Menschen mit schweren Behinderungen geben, die gar nie arbeiten können. Sie bleiben auf IV-Rente angewiesen und werden vom BSV auf unhaltbare Weise blossgestellt.
Pro Infirmis ist der Meinung: Die Kampagne ist formal und inhaltlich gescheitert. Sie müsste unverzüglich eingestellt und ihre verheerende Wirkung nicht noch mit den geplanten TV-Spots verstärkt werden.
Peter Wehrli (ZSL) distanziert sich nun auch von der IV-Kampagne
Nun hat Peter Wehrli, Geschäftsführer ZSL in Zürich, am 12. November 2009 eine Stellungnahme veröffentlicht. Anfangs durchaus mit der Kampagne nicht unglücklich, sieht er jetzt nur mehr ein teures Werbefiasko, welches schnell beendet werden müsste.
Pro Infirmis startet Protestaktion an Bundesrat Burkhalter
Auf der Webiste von Pro Infirmis können alle ein «Protestmail» an Bundesrat Burkhalter mit dem nachfolgenden Inhalt direkt versenden:
Plakatkampagne des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV)
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Seit nunmehr zwei Wochen sind in der Schweiz Plakate zu sehen, die verletzende, beleidigende und diskriminierende Inhalte gegen Menschen mit Behinderung verbreiten. Nun sollen den Plakaten noch TV-Spots folgen. Die Verantwortlichen für diese Kampagne sind in Ihrem Departement angesiedelt.
Ich bin von der Werbekampagne des BSV schockiert und empfinde die wochenlange Verbreitung von Vorurteilen gegen Menschen mit Behinderung durch eine Bundesstelle als völlig unhaltbar. Ich bitte Sie deshalb dafür zu sorgen, dass diese Kampagne unverzüglich eingestellt wird.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
IVB bittet Publisuisse die Ausstrahlung der IV-Werbespots zu stoppen!
Die aktuell laufende, provokative Plakat-Kampagne der Invalidenversicherung ist geschmacklos
und gegenüber den Betroffenen – rund 700'000 Menschen mit einer Behinderung– verantwortungslos und letztlich auch ehrverletzend. Die dank massiver Proteste erzwungene,
vorgezogene Auflösung dieser so genannten «Teaser-Kampagne» ist grafischhandwerklich
derart dilletantisch, dass der von den Urhebern erhoffte positive Effekt schlicht
verpufft.
Bei unzähligen Betroffenen, so auch in unserem Mitgliederkreis, herrscht Empörung, Wut
und Verzweiflung. Dieser beispiellose Fehlgriff der Invalidenversicherung und ihrer Verantwortlichen
wirkt nachhaltig nach, und wird Konsequenzen haben müssen – auc politische. In diesem Zusammenhang machen wir Sie der Ordnung halber darauf aufmerksam, dass wegen
dieser Kampagne eine Strafanzeige anhängig ist.
Laut BSV/IV sind im weiteren Verlauf dieser unseligen Aktion TV-Spots vorgesehen.
Sollten diese Spots in der genau gleichen Manier wie die Plakate erfolgen, appellieren wir
an Ihre gesellschaftspolitische Verantwortung und fordern Sie im Namen unserer 600 Mitglieder
und vieler anderer Menschen mit einer Behinderung nachdrücklich auf, die Ausstrahlun
einer solch diffamierenden und fragwürdigen Werbung auf den Sendern der SRG SSR
idée suisse nicht zuzulassen.
In der Hoffnung, dass Sie in dieser Sache nach den Geboten des Anstands und des Resoekts gegenüber Mitmenschen handeln werden, grüssen wir Sie freundlichst.
IVB erstattet Strafanzeige gegen Invalidenversicherung
Seit Montag, 2. November 2009 provoziert eine Plakatkampagne in der ganzen Schweiz mit folgenden geschmacklosen und in ihrer Wirkung verhängnisvollen und äusserst schädlichen Äusserungen:
«Behinderte sind dauernd krank»
«Behinderte liegen uns nur auf der Tasche»
«Behinderte arbeiten nie 100 %»
«Behinderte kosten uns nur Geld»
Diese absoluten Aussagen, die weder durch ein Satzzeichen noch einen erklärenden Hinweis eingeschränkt werden, sind unverantwortlich, beleidigend und gegenüber den Betroffenen ausserordentlich verletzend. Empörte und verzweifelte Reaktionen aus unserem Mitgliederkreis sowie von weiteren Menschen mit und ohne Behinderungen bestätigen dieses Empfinden eindrücklich. Die IVB Behindertenselbst-hilfe beider Basel verwahrt sich entschieden und nachdrücklich gegen diese Kampagne. Als bald 80 Jahre alte Behinderten-Selbsthilfe-Organisation sind wir empört über die diffamierenden Botschaften, die mit dieser Kampagne verbreitet werden und die populistisch geschürte Pauschal-Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen und im Besonderen IV-Bezügern in unverantwortlicher Weise bedienen und untermauern.
Auch wenn sich diese Kampagne als «Teaser-Kampagne» entpuppen sollte und eine «positive Auflösung» erfolgt, bleiben diese anfänglichen Negativ-Botschaften – wie die einschlägige Erfahrung zeigt– haften und bewirken im vorliegenden Fall einen erheblichen Schaden.
Die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel, vertreten durch Präsident Marcel W. Buess und Geschäftsführer Markus Schneiter, hat am Donnerstag, 5. November 2009, um 11.00 Uhr, gegen den Auftraggeber respektive die verantwortliche Urheberschaft dieser Plakat-Kampagne Strafanzeige wegen übler Nachrede, Beleidigung, fahrlässiger Irreführung und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot erstattet. Die Strafanzeige wurde bei der Polizei-Hauptwache Clara eingereicht.
Mittlerweile hat sich die Invalidenversicherung als Urheber dieser Kampagne mittels einer Medienmitteilung öffentlich bekannt und die Aktion als «Teaser-Kampagne» deklariert. Bereits heute soll die Auflösung der Kampagne erfolgen. Es ist offensichtlich, dass die Auflösung der Kampagne aufgrund der vielen empörten Reaktionen und auf Druck der schweizerischen Behindertenorganisationen erfolgt.
Die IVB hält an ihrer Strafanzeige fest, weil mittels der in der stattgefundenen Form unhaltbaren Negativ-Schlagzeilen während der letzten vier Tage erheblicher Schaden angerichtet worden ist. Der Strafanzeige der IVB hat sich das Behindertenforum Region Basel, vertreten durch Präsident Franco L. Bertoli, in aller Form angeschlossen.
Unabhängig vom weiteren Verlauf der Kampagne fordert die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel die Invalidenversicherung und deren verantwortliche Leitung nachdrücklich auf, sich für die stattgefundenen Negativ-Aussagen bei den betroffenen Menschen mit einer Behinderung in angemessener Form und öffentlich zu entschuldigen. Zudem orten wir politischen Handlungsbedarf, nachdem diese Kampagne mit Steuergeldern und womöglich Versicherungsbeiträgen finanziert wird.