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IVB-Behindertentransport:
Telefon: 061/426 98 00
Fax: 061/426 98 05
Email: transport@ivb.ch

 

 

IVB Behinderten- und Betagtentransportdienst

Transportkriterien / Fahrgebiet

Der IVB-Transportdienst steht grundsätzlich allen Menschen mit Behinderungen und Betagten der Region, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht selbstständig benutzen oder erreichen können, zur Verfügung. Das Fahrgebiet entspricht weitgehend demjenigen des TNW (Tarifverbund Nord-Westschweiz).

Zusätzlich fährt die IVB seit dem 1.1.2006 im Auftrag von INVA-MOBIL auch für BewohnerInnen der solothurner Gemeinden (Amteien Dorneck und Thierstein) zu günstigen Tarifen.
Weitere Informationen finden Sie dazu unter Transporte im Kanton Solothurn.

  

Bestellungen / Information

IVB Fahrzeiten MO - FR 06.00h - 18.30h
Betriebszeiten Telefonzentrale MO - FR 07.00h - 18.00h

  • Transportbestellungen müssen min. 2 Tage im voraus aufgegeben werden.
  • Absagen müssen mind. 24 Std. vor Fahrtantritt gemacht werden. Für Leerfahrten müssen wird eine Gebühr von Fr. 20.- berechnen.

Telefon: 061/426 98 00, Fax: 061/426 98 05
Email: transport@ivb.ch

Bestellformular für regelmässige Transporte

Hilfe rundum

Die IVB beschäftigt zu einem bescheidenen Stundenlohn AHV-Rentner, Pensionierte, Hausfrauen, Arbeitslose im Zwischenverdienst und hat, im Sinne der Selbsthilfe, über 20 Behindertenarbeitsplätze. Damit können wir nicht nur soziale Arbeitsplätze für ArbeitnehmerInnen, die in der Privatwirtschaft oftmals keinen Platz mehr haben, anbieten, sondern auch die zum Teil lebensnotwendigen und existenziellen Transporte garantieren und stellen dem behinderten und betagten Transportbenutzer eine kontinuierliche und professionelle Bezugsperson zur Seite. Im weiteren entlasten wir durch die Beschäftigung von Arbeitslosen im Zwischenverdienst in ansehnlichem Mass die staatlichen Arbeitslosenkassen und bieten Ihnen – zumindest vorübergehend – eine sinnvolle Aufgabe. Zusätzlich führen wir für die IV-Stellen der Region Arbeitsabklärungen, berufliche Massnahmen und Umschulungen zum «Taxichauffeur» durch.

Da wir seit dem 1. Juli 1999 keine von den Kantonen subventionierten Fahrten mehr durchführen können, sind wir gezwungen, kostendeckende Preise zu verlangen. Je nachdem wer die Kosten für den Transport übernimmt, werden verschiedene Tarife angewendet.

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